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   VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378   

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https://dejure.org/2019,42305
VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378 (https://dejure.org/2019,42305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2019 - 10 ZB 19.378 (https://dejure.org/2019,42305)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2019 - 10 ZB 19.378 (https://dejure.org/2019,42305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayVwVfG Art. 44 Abs. 1; BayVwVfG Art. 37 Abs. 3 Satz 1
    Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift

  • rewis.io

    Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Nichtigkeit eines Bescheids; Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift; Namenswiedergabe; Scheinverwaltungsakt; Nichtigkeit; Unterschrift; Eigenhändigkeit

  • rechtsportal.de

    Keine Nichtigkeit eines Ausweisungsbescheids wegen Fehlens einer eigenhändigen Unterschrift; Namenswiedergabe in einem elektronisch erstellten Verwaltungsakt; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Bescheids; Begriff des Scheinverwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2012 - 1 L 20/12

    Zurückverweisung an Verwaltungsgericht; angenommene Formfehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Das Gesetz stellt damit die Namenswiedergabe der (handschriftlichen) Unterschrift gleich (BVerwG, B.v. 28.3.2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 14 f.; OVG LSA, B.v. 24.8.2012 - 1 L 20/12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 30.3.2011 - 6 CS 11.234 - juris Rn. 9; Stelkens in Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 99 ff.).

    Für die Zweifel des Klägers, "ob es sich hierbei um den letztgültigen Bescheid oder lediglich einen durch vollautomatisierte Einrichtungen erstellten Entwurf handelt, der nicht für ihn bestimmt ist" (Begründung des Zulassungsantrags, S. 6), gibt es keinen Anlass; es konnte ihm nicht unklar sein, dass der Bescheid "mit Wissen und Wollen des Verantwortlichen in den Rechtsverkehr gelangt ist" (so OVG LSA, B.v. 24.8.2012 - 1 L 20/12 - juris Rn. 27) und es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt.

  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 6 CS 11.234

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; schriftlicher Verwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Das Gesetz stellt damit die Namenswiedergabe der (handschriftlichen) Unterschrift gleich (BVerwG, B.v. 28.3.2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 14 f.; OVG LSA, B.v. 24.8.2012 - 1 L 20/12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 30.3.2011 - 6 CS 11.234 - juris Rn. 9; Stelkens in Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 99 ff.).
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Für Ausweisungsbescheide gilt nichts anderes (BVerwG, B.v. 5.5.1997 - 1 B 129.96, 1 VR 1.97 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Die Terminologie ist insoweit in Literatur und Rechtsprechung nicht einheitlich; allgemein wird darunter etwa ein Bescheid verstanden, der z.B. mangels Bekanntgabe nicht wirksam geworden ist, oder ein Dokument, das nur dem äußeren Anschein, nicht aber dem Inhalt nach einen Verwaltungsakt darstellt, wie etwa missverständlich formulierte Ankündigungs- oder Anhörungsschreiben (auch formeller Verwaltungsakt oder Nichtakt; vgl. dazu z.B. von Alemann/Scheffczyk in Bader/ Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand 1.10.2019, § 35 Rn. 41 f.; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 15 ff.; BVerwG, U.v. 23.8.2011 - 9 C 2.11 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 10.7.2017 - 9 S 1253/17 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 2 B 113.12

    Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Einleitung des behördlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Das Gesetz stellt damit die Namenswiedergabe der (handschriftlichen) Unterschrift gleich (BVerwG, B.v. 28.3.2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 14 f.; OVG LSA, B.v. 24.8.2012 - 1 L 20/12 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 30.3.2011 - 6 CS 11.234 - juris Rn. 9; Stelkens in Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 99 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378
    Die Terminologie ist insoweit in Literatur und Rechtsprechung nicht einheitlich; allgemein wird darunter etwa ein Bescheid verstanden, der z.B. mangels Bekanntgabe nicht wirksam geworden ist, oder ein Dokument, das nur dem äußeren Anschein, nicht aber dem Inhalt nach einen Verwaltungsakt darstellt, wie etwa missverständlich formulierte Ankündigungs- oder Anhörungsschreiben (auch formeller Verwaltungsakt oder Nichtakt; vgl. dazu z.B. von Alemann/Scheffczyk in Bader/ Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand 1.10.2019, § 35 Rn. 41 f.; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 15 ff.; BVerwG, U.v. 23.8.2011 - 9 C 2.11 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 10.7.2017 - 9 S 1253/17 - juris Rn. 12 ff.).
  • VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 21.735

    Schriftform des Verwaltungsaktes, Klagefrist bei Änderungsbescheid, Rückforderung

    Wird auf eine eigenhändige Unterschrift verzichtet, genügt daher die bloße Namenswiedergabe, ohne dass es zusätzlicher Anforderungen wie z.B. einer Beglaubigung bedarf (vgl. BVerwG U.v. 7.7.2022 - 2 A 4/21 - NVwZ 2022, 1916, 1917; B.v. 28.3.2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 14 f.; BayVGH, B.v. 30.3.2011 - 6 CS 11.234 - juris Rn. 9; B. v. 6.11.2019 - 10 ZB 19.378 - juris Rn. 7).
  • VG Kassel, 12.07.2021 - 1 K 849/20

    Rechtmäßigkeit einer Organisationsverfügung

    Ein Scheinverwaltungsakt liegt immer dann vor, wenn das Dokument nur dem äußeren Anschein, nicht aber dem Inhalt nach einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 06. November 2019 - 10 ZB 19.378 -, juris).
  • VG Bremen, 26.02.2021 - 3 V 1986/20

    Einsetzung einer Belegungsobergrenze von 105 Bewohner - Aussetzung der

    Unter Scheinverwaltungsakt - auch: formeller Verwaltungsakt - wird allgemein ein Bescheid verstanden, der z.B. mangels Bekanntgabe nicht wirksam geworden ist, oder ein Dokument, das nur dem äußeren Anschein, nicht aber dem Inhalt nach einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.11.2019 - 10 ZB 19.378 -, juris Rn. 10 - m.w.N.).
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